Anmeldung für Empfänger:in
Wann und wo kann ich mich anmelden?
Personen, die in Gütersloh wohnen, können sich jeden Dienstag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr in der Geschäftsstelle der Gütersloher Tafel in der Kaiserstraße 38 anmelden.
Personen, die im Kreisgebiet wohnen, melden sich bitte vor Ort bei der zuständigen Verteilstelle. Unter Tel. 05241 / 39010 von 9.00 bis 12.00 Uhr oder unter dem Menüpunkt »Verteilstellen können Sie die Öffnungszeiten erfahren.
Was muss ich mitbringen?
1. Einkommensunterlagen , wie z. B.
- Arbeitslosengeld-Bescheid
- Renten-Bescheid
- Bescheid Aus-/Weiterbildung
- Bescheid über Bürgergeld, Sozialgeld oder Grundsicherung (SGB XII)
- Bescheid nach Asylbewerber-Leistungsgesetz
- Kindergeld-Bescheid (entfällt bei ALG II)
- Wohngeld-Bescheid (entfällt bei ALG II))
- Kinderzuschlag
- letzte Verdienstbescheinigung
2. Mietvertrag
3. Mein finanzieller Beitrag für die Logistik
Erwachsene
2,50 Euro
Kinder bis 18 Jahre
1 -2 Kinder 0,50 Euro
3 -4 Kinder 1,00 Euro
ab 5 Kinder 1,50 Euro
Die Bedürftigkeit wird von uns geprüft.
Rechtliche Info für Sie:
Datenschutz und Datenweitergabe:
Ihre Daten speichern wir ausschließlich für Verwaltungszwecke gem. der sog. Datenschutz-Grundverordnung (25.05.18)
Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden gemäß § 4a BDSG
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie verbindlich, dass Sie zum berechtigten Personenkreis gemäß § 53 der Abgabenordnung (AO) gehören.
Die Gütersloher Tafel e.V. darf die von Ihnen im Antrag abgegebene Erklärung dem zuständigen Finanzamt vorlegen, um nachzuweisen, dass wir ausschließlich hilfsbedürftige Personen gemäß § 53 AO unterstützen.
Die Ihnen von der Gütersloher Tafel e.V. überlassenen Waren dürfen Sie ausschließlich für Ihren privaten Bedarf verwenden. Sollten Sie nicht mehr zu dem berechtigten Personenkreis gehören, informieren Sie uns bitte umgehend.
Haftungsausschluss:
Sie wissen und sind damit einverstanden, dass die Ihnen überlassenen Lebensmittel möglicherweise das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht oder überschritten haben können und daher nur zum sofortigen Verzehr geeignet sind. Außerdem wissen Sie, dass der Verein die Lebensmittel lediglich äußerlich und durch Stichproben auf ihre Eignung zum Verzehr überprüft hat. Die Gütersloher Tafel e.V. haftet nur für Vorsatz. Jede weitere Haftung, auch für Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung müssen Sie auch Ihren Haushaltsangehörigen, die diese Lebensmittel mitverbrauchen, mitteilen.
Wichtig zu wissen!
Die Zuteilung von Lebensmitteln ist zeitlich befristet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Wir betrachten diese Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe.
Tafeln sind keine staatlichen Einrichtungen - es gibt also kein Recht darauf, Lebensmittel von der Tafel zu erhalten!
Alle vorhandenen Lebensmittel, die angeboten werden, sind Spenden und werden gerecht unter allen Tafel-Empfängerinnen und Empfängern verteilt.
- Nehmen Sie bitte nur das, was Sie auch wirklich essen wollen.
Alle Menschen, die hier arbeiten, tun dies ehrenamtlich. Die Tafel ist ein freiwilliges Angebot aus Nächstenliebe und Fürsorge.
Auch von Ihnen erwarten wir Höflichkeit, Respekt und Geduld. Wir versuchen, so schnell und so großzügig wie möglich die vorhandenen Waren auszugeben.
Ihr Tafel-Team